Bezahlung Lift-Behandlungen

Die Kosten für Lift-Behandlungen werden nicht von den Krankenkassen übernommen werden und müssen gleich nach der Behandlung bezahlt werden.

Bargeld oder Bankkarten werden als Zahlungsmittel akzeptiert.

Abonnemente Lift-Behandlungen

Sie können Ihr Abonnement nach der Probebehandlung entweder direkt in bar oder per QR-Rechnung oder per Banküberweisung vor der zweiten Behandlung bezahlen. In diesem Fall werden keine Bankkarten akzeptiert.

Der Abonnementpreis wird nach der Probebehandlung entsprechend angepasst. Die nächste Behandlung kann erst nach Eingang der Bezahlung begonnen werden.

Die Abonnements sind nicht kumulierbar und haben ab dem Startdatum eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr.

Bei Vorliegen eines triftigen Grundes, wie Krankheit oder Unfall, Schwangerschaft und Stillzeit, kann das Abonnement für einen Zeitraum unterbrochen werden. Während dieser Ruhezeit besteht kein Anspruch auf Leistungen. Die Unterbrechung muss vor der Abwesenheit beantragt werden und erfordert eine entsprechende Bestätigung oder ein Zeugnis. Die pausierten Monate werden dem Abonnement hinzugerechnet, die Laufzeit verlängert sich entsprechend.