Bezahlung Lift-Behandlungen

Die Kosten für Lift-Behandlungen werden nicht von den Krankenkassen übernommen werden und müssen direkt nach der Behandlung beglichen werden.

Bargeld oder Bankkarten werden als Zahlungsmittel akzeptiert, ausgenommen PostFinance.

Abonnements Apparate-Behandlungen

Sie können Ihr Abonnement nach der Probebehandlung entweder direkt in bar oder per QR-Rechnung vor der zweiten Behandlung bezahlen. Bankkarten werden in diesem Fall nicht akzeptiert.

Der Preis des Abonnements wird nach der Probebehandlung entsprechend angepasst. Die nächste Behandlung wird erst nach Eingang der vollständigen Bezahlung begonnen.

Abonnements sind nicht übertragbar und nicht kumulierbar. Sie haben ab dem Startdatum eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr.

UNTERBRECHUNG DES ABONNEMENTS

Das Abonnement kann bei Vorliegen eines triftigen Grundes (z. B. Krankheit, Unfall, Schwangerschaft, Stillzeit) unterbrochen werden. Während der Unterbrechung besteht kein Anspruch auf Behandlungen. Die Unterbrechung muss vor der geplanten Abwesenheit beantragt werden und erfordert eine entsprechende Bestätigung oder ein Zeugnis. Pausierte Monate werden dem Abonnement hinzugerechnet, und die Laufzeit verlängert sich entsprechend.